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Beratungsangebotsantix unterstützt Hersteller aller Fahrzeugklassen bei Fragen rund um den Genehmigungsprozess unabhängig davon, ob es sich um Kleinserien oder Massenproduktion handelt. Das Beratungsangebot erstreckt sich dabei von der Anfangsbewertung über Fragen zur jährlichen Prüfung der Produktionskonformität (CoP – Conformity of Production) bis hin zum Umgang mit Genehmigungen. Rahmenrichtlinien Im Zentrum der Betrachtung stehen die drei europäischen Rahmenrichtlinien:
Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments vom 5. September 2007 hat die EU-Kommission einen Rahmen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge geschaffen. Mit dieser Richtlinie werden die nationalen Allgemeinen Betriebserlaubnisse in den EU-Mitgliedstaaten ersetzt und die Typgenehmigung auf andere Fahrzeugkategorien als M1 (Personenkraftwagen) ausgedehnt (M1, M2, M3, N1, N2, N3, O1, O2, O3, O4). Bei der Erteilung neuer Typgenehmigungen von Systemen, Bauteilen oder selbständigen technischen Einheiten kommt diese Richtlinie seit dem 29. April 2009 in den Mitgliedstaaten zur Anwendung. Durch diese Richtlinie wird weder eine EG–Typgenehmigung ungültig, die vor dem 29. April 2009 für ein System, ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit erteilt wurde, noch wird durch diese Richtlinie die Erweiterung einer solchen Typgenehmigung ausgeschlossen. Die bestehende Richtlinie 70/156/EWG wurde mit Wirkung vom 29. April 2009 aufgehoben; hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die aufgeführten Einzelrichtlinien zu den festgelegten Terminen in innerstaatliches Recht umzusetzen und anzuwenden. Diese einzelstaatlichen Umsetzungen führen bei vielen Herstellern zu erheblicher Verunsicherung. Zum einen gibt es wenig Erfahrung im Umgang mit den neuen Regelungen (sofern sie überhaupt bereits gefestigt und veröffentlicht sind) und zum anderen bringen die neuen Regelungen auch neue Anforderungen, aber auch Chancen für die Hersteller mit sich. Das Genehmigungsverfahren in der 2007/46/EG kann im Wesentlichen in fünf Bereiche unterteilt werden:
Auf Grund der neuen Stückzahlenregelungen ergibt sich beispielsweise für kleinere Anhängerhersteller u.U. die Anforderung, sich als Hersteller beim KBA registrieren zu lassen. Dies mag abschrecken, lässt sich aber leichter erreichen, als mancher erwartet.
santix und Partner beraten Sie gerne bei der Wahl des richtigen Verfahrens und der Umsetzung der dafür notwendigen Schritte. So verlieren Begriffe wie Anfangsbewertung und CoP ihren Schrecken. Außerdem unterstützt Sie santix bei der Optimierung Ihres Homologationsprozesses und bei der Effizienzsteigerung der Prozesse rund um das Genehmigungsverfahren. So können z.B. durch die Optimierung des Zeitpunkts, zu dem die Fahrzeugdokumentation erstellt wird, sowohl Prozessdurchlaufzeit als auch Arbeit von Fachpersonal eingespart werden. Auf Wunsch kann das genau auf die Bedürfnisse von Fahrzeugherstellern im Bereich der Genehmigungsdatenverwaltung abgestimmte santix Automotive Toolkit zum Einsatz kommen. |
santix-Angebot Dienstleistungen für Homologation, Baureihenmanagement und Fahrzeugdokumentation
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