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Homologation

Der Bereich Homologation verwaltet technische Daten und Messwerte von Fahrzeugen und Bauteilen bzw. technischen Systemen. Zum einen müssen die technischen Basisdaten mit ihren semantischen Zusammenhängen zu Verwendungen in Fahrzeugtypen und ‑ausführungen, Zeichnungen und Prüfberichten erfasst und verwaltet werden, zum anderen Systemgenehmigungen und Betriebserlaubnisse nach den aktuellen gesetzlichen Richt­linien erzeugt und verwaltet werden.

Schematisch können die Homologationsprozesse wie in obiger Zeichnung abstrahiert dargestellt werden.

Homologationsänderungsmanagement

Aus dem Bereich der Neu‑ und Weiterentwicklung in Forschung und Entwicklung (F&E) wird das SAT im Rahmen des Homologationsänderungsmanagements mit neuen und veränderten technischen Basisdaten versorgt. Dies erfolgt im Regelfall in Folge von Veränderungen an Fahrzeugsystemen, -bauteilen bzw. selbstständigen technischen Einheiten zum Verbau in zukünftigen Fahrzeugen.
Idealerweise werden relevante technische Daten durch vorgelagerte F&E-Entwicklungssysteme (z.B. CAD- oder Produktplanungssysteme) automatisch über eine definierte Schnittstelle an das SAT übertragen. Alternativ kann sich das SAT diese Daten auch aktiv aus der Datenbasis der Systeme auslesen bzw. in definierten Zeitintervallen einen koordinierten Im- und Export relevanter Daten aus den vorgelagerten Systemen in das SAT durchführen.

Im ersten Schritt der Homologationsarbeit, dem „Homologationsänderungsmanagement“, müssen diese technischen Rohdaten verarbeitet werden. Hierfür wird der Arbeitsvorrat an zu homologierenden technischen Neudaten automatisch oder von Sachbearbeitern ergänzt und einer Verwendung in bestimmten Fahrzeugtypen zugeordnet.

Anschließend erfolgt eine Zuordnung zu definierten Kategorien von Fahrzeugsystemen bzw. technischen Einheiten (z.B. Getriebe, Kraftstoffbehälter, Anhängerkupplung). Auch diese Zuordnung wird zum größten Teil automatisch durch das SAT durchgeführt. Die Zuordnung zur Kategorien von Fahrzeugsystemen definiert dabei implizit, welche Technischen Werte für dieses System gepflegt werden müssen (zum Beispiel für ein Getriebe 16 Übersetzungsverhältnisse, Kupplungsart Automatik/Schaltung und Kupplungstyp).
Auch hier füllt das SAT weitgehend automatisch die technischen Werte zum spezifischen Fahrzeugsystem anhand der gelieferten Daten aus.

Den so erfassten Fahrzeugsystemen mit ihren technischen Werten können nun Zeichnungen und sonstige Anlagen zugeordnet werden. Dies können zum einen Konstruktionszeichnungen aus F&E sein, zum anderen spezifisch anzufertigende Homologationszeichnungen für Genehmigungsverfahren.
Zeichnungsobjekte können direkt in der SAT-Datenbasis abgelegt oder über eine Verlinkung in ein bestehendes Dokumentenmanagementsystem angebunden werden. Zudem können für geänderte oder neue Fahrzeugsysteme automatisch aus dem SAT heraus Prüfbögen für interne wie externe Prüfungen erzeugt und elektronisch versendet werden.

Durch die Zuordnung der technischen Werte zum einen zu einer Fahrzeugsystemkategorie und zum anderen zur Verwendung des Systems in bestimmten Fahrzeugtypen kann bereits an diesem Punkt der Homologationsarbeit automatisch durch das SAT eine Zuordnung zu allen relevanten Genehmigungen/Beschreibungsbögen durchgeführt werden.

Dies vereinfacht und verkürzt die nachfolgende, eigentliche Arbeit der Homologation, die Genehmigungserstellung und –verwaltung“, maßgeblich.

Genehmigungserstellung  und -verwaltung

Durch die automatische Zuordnung der Fahrzeugsysteme und ihrer technischen Daten zu den relevanten Genehmigungen/Beschreibungsbögen kann der Homologationssachbearbeiter in der SAT-Oberfläche sofort erkennen, welche Genehmigungen/Beschreibungsbögen von aktuellen Änderungen potentiell betroffen sind. Diese sind farblich markiert und enthalten in der sogenannten Agenda Änderungsvorrat diejenigen neuen Fahrzeugsysteme, deren technische Veränderungen für die betrachtete Richtlinie relevant sein könnten.
Besonders ist hierbei, dass die veränderten Fahrzeugsysteme bereits genau denjenigen Beschreibungsmerkmalen der Richtlinie zugeordnet sind, für die sie relevant sind.
In der folgenden Abbildung erkennt man, dass für das Beschreibungsmerkmal „3.2.1.8 Nennleistung“ des „Beschreibungsbogens 09 für den Anhang II Anlage 2 Diesel“ technische Änderungen verarbeitet werden müssen. Auf der linken Seite sind alle Fahrzeugsysteme, die diesem Beschreibungsmerkmal bereits zugeordnet sind, aufgeführt, auf der rechten Seite unter „Agenda Änderungsvorrat“ die veränderten Fahrzeugsysteme, die für dieses Beschreibungsmerkmal relevant sein können.

Der Sachbearbeiter kann nun Homologationsberechnungen inklusive und exklusive der neuen technischen Werte durchführen und so überprüfen, wie sich diese Änderungen auf die Genehmigung auswirken würden. Hierdurch kann er einfach entscheiden, ob das geänderte Fahrzeugsystem ohne Probleme der Genehmigung zugeordnet werden kann, einen Nachtrag für die Genehmigung bedingen würde oder gar eine vollständig neue Genehmigung erstellt werden muss.
Sowohl eine Übernahme des technischen Wertes in die Genehmigung, als auch die Zuordnung eines neuen, geänderten Fahrzeugsystems ist durch einfachen Mausklick durchzuführen und gewährleistet die Gesamtkonsistenz aller technischen Homologationsdaten.

Jedem Beschreibungsmerkmal jedes Beschreibungsbogens sind somit alle Fahrzeugsysteme und technischen Daten zugeordnet, aus denen der Homologationswert berechnet wird. Zu komplexen Beschreibungsmerkmalen wie „Maximal zulässiges Gesamtgewicht“ oder „Gesamtlänge“ kann zum homologierten Bereich der Genehmigung (z.B. „3,5 Tonnen“ oder „17,5m – 22,3m“) jederzeit nachvollzogen werden, auf Grund welcher technischer Basisdaten sich welche konkreten Fahrzeugsysteme und durch welche Berechnungsroutinen sich die homologierten Genehmigungswerte ergeben haben.

Ebenso einfach können die mit den Fahrzeugsystemen assoziierten Zeichnungen und Anlagen zur Genehmigung/Beschreibungsbogen übernommen werden.

Kommunikation mit Genehmigungsbehörden

Neue Genehmigungen/Beschreibungsbögen oder Nachträge für diese können automatisch durch das SAT erzeugt werden. Dies beinhaltet sowohl die Erzeugung der vollständig ausgefüllten Beschreibungsbögen mitsamt deren technischen Werte, als auch deren zugeordnete Zeichnungen und Anlagen. Die Beschreibungsmappe mitsamt assoziierten Prüfbögen kann automatisch und elektronisch mit der gewünschten Prüfbehörde (z.B. KBA) ausgetauscht werden.

Abschließend wird die von der Prüfbehörde in das SAT zurückübertragene zertifizierte Genehmigung vom zugeordneten Homologierer freigegeben und in die Homologationsdatenbasis des SAT übernommen.