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HomologationDer Bereich Homologation verwaltet technische Daten und Messwerte von Fahrzeugen und Bauteilen bzw. technischen Systemen. Zum einen müssen die technischen Basisdaten mit ihren semantischen Zusammenhängen zu Verwendungen in Fahrzeugtypen und ‑ausführungen, Zeichnungen und Prüfberichten erfasst und verwaltet werden, zum anderen Systemgenehmigungen und Betriebserlaubnisse nach den aktuellen gesetzlichen Richtlinien erzeugt und verwaltet werden. Schematisch können die Homologationsprozesse wie in obiger Zeichnung abstrahiert dargestellt werden. Homologationsänderungsmanagement Aus dem Bereich der Neu‑ und Weiterentwicklung in Forschung und Entwicklung (F&E) wird das SAT im Rahmen des Homologationsänderungsmanagements mit neuen und veränderten technischen Basisdaten versorgt. Dies erfolgt im Regelfall in Folge von Veränderungen an Fahrzeugsystemen, -bauteilen bzw. selbstständigen technischen Einheiten zum Verbau in zukünftigen Fahrzeugen. Im ersten Schritt der Homologationsarbeit, dem „Homologationsänderungsmanagement“, müssen diese technischen Rohdaten verarbeitet werden. Hierfür wird der Arbeitsvorrat an zu homologierenden technischen Neudaten automatisch oder von Sachbearbeitern ergänzt und einer Verwendung in bestimmten Fahrzeugtypen zugeordnet. Anschließend erfolgt eine Zuordnung zu definierten Kategorien von Fahrzeugsystemen bzw. technischen Einheiten (z.B. Getriebe, Kraftstoffbehälter, Anhängerkupplung). Auch diese Zuordnung wird zum größten Teil automatisch durch das SAT durchgeführt. Die Zuordnung zur Kategorien von Fahrzeugsystemen definiert dabei implizit, welche Technischen Werte für dieses System gepflegt werden müssen (zum Beispiel für ein Getriebe 16 Übersetzungsverhältnisse, Kupplungsart Automatik/Schaltung und Kupplungstyp). Den so erfassten Fahrzeugsystemen mit ihren technischen Werten können nun Zeichnungen und sonstige Anlagen zugeordnet werden. Dies können zum einen Konstruktionszeichnungen aus F&E sein, zum anderen spezifisch anzufertigende Homologationszeichnungen für Genehmigungsverfahren. Durch die Zuordnung der technischen Werte zum einen zu einer Fahrzeugsystemkategorie und zum anderen zur Verwendung des Systems in bestimmten Fahrzeugtypen kann bereits an diesem Punkt der Homologationsarbeit automatisch durch das SAT eine Zuordnung zu allen relevanten Genehmigungen/Beschreibungsbögen durchgeführt werden. Dies vereinfacht und verkürzt die nachfolgende, eigentliche Arbeit der Homologation, die Genehmigungserstellung und –verwaltung“, maßgeblich. Genehmigungserstellung und -verwaltung Durch die automatische Zuordnung der Fahrzeugsysteme und ihrer technischen Daten zu den relevanten Genehmigungen/Beschreibungsbögen kann der Homologationssachbearbeiter in der SAT-Oberfläche sofort erkennen, welche Genehmigungen/Beschreibungsbögen von aktuellen Änderungen potentiell betroffen sind. Diese sind farblich markiert und enthalten in der sogenannten Agenda Änderungsvorrat diejenigen neuen Fahrzeugsysteme, deren technische Veränderungen für die betrachtete Richtlinie relevant sein könnten. Jedem Beschreibungsmerkmal jedes Beschreibungsbogens sind somit alle Fahrzeugsysteme und technischen Daten zugeordnet, aus denen der Homologationswert berechnet wird. Zu komplexen Beschreibungsmerkmalen wie „Maximal zulässiges Gesamtgewicht“ oder „Gesamtlänge“ kann zum homologierten Bereich der Genehmigung (z.B. „3,5 Tonnen“ oder „17,5m – 22,3m“) jederzeit nachvollzogen werden, auf Grund welcher technischer Basisdaten sich welche konkreten Fahrzeugsysteme und durch welche Berechnungsroutinen sich die homologierten Genehmigungswerte ergeben haben. Ebenso einfach können die mit den Fahrzeugsystemen assoziierten Zeichnungen und Anlagen zur Genehmigung/Beschreibungsbogen übernommen werden. Kommunikation mit Genehmigungsbehörden Neue Genehmigungen/Beschreibungsbögen oder Nachträge für diese können automatisch durch das SAT erzeugt werden. Dies beinhaltet sowohl die Erzeugung der vollständig ausgefüllten Beschreibungsbögen mitsamt deren technischen Werte, als auch deren zugeordnete Zeichnungen und Anlagen. Die Beschreibungsmappe mitsamt assoziierten Prüfbögen kann automatisch und elektronisch mit der gewünschten Prüfbehörde (z.B. KBA) ausgetauscht werden. Abschließend wird die von der Prüfbehörde in das SAT zurückübertragene zertifizierte Genehmigung vom zugeordneten Homologierer freigegeben und in die Homologationsdatenbasis des SAT übernommen.
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